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Leistungsänderungen

ZIELE von Leistungsänderungen

Solange bei einem Projekt alles glatt läuft, also die Projektziele erreicht werden, ist ein möglicher Anteil von Leistungsänderungen meist unerheblich.

Wenn bei der Projektabwicklung die Projektziele allerdings nur mit Problemen oder Konflikten erreicht werden können (oder auch nicht erreicht werden können), beginnt die Ursachenforschung und meist auch die Suche nach Schuldigen.

In den meisten Fällen führen Kostenüberschreitungen und Terminüberschreitungen zu erheblichen Konflikten zwischen den Projektbeteiligten.

Kostentrichter mit Kostenüberschreitungen

Zur Aufarbeitung von Konflikten aber auch zur Früherkennung und Vermeidung von Problemen ist daher eine möglichst transparente Abgrenzung zwischen Vertragsversäumnissen und Leistungsänderungen vorzunehmen.

Eine präzise Handhabung von Leistungsänderungen ermöglicht einer begleitenden Kontrolle oder auch einem Gerichtsgutachter in der Nachbetrachtung nicht nur Art und Umfang von Leistungsänderungen festzustellen, sondern auch deren Auswirkungen und Zeitpunkt im Projektablauf.

Dadurch wiederum können die möglichen Entscheidungsgrundlagen nachvollzogen werden und in den meisten Fällen auch die Ursachen von Projektabweichungen und den damit verbundenen Konflikten erkannt werden.

Das Ziel der Handhabung der Leistungsänderungen ist also nicht nur eine präzise Ablaufplanung für die Abgrenzung von Leistungsänderungen zu vertraglich vorgesehenen Leistungsfortschreibungen, sondern auch die nachvollziehbare Bearbeitung von Leistungsänderungen von deren Antragstellung, Prüfung, Vorlage an den Auftraggeber und dessen Entscheidung zu Durchführung oder Ablehnung einer Leistungsänderung.


GRUNDLAGEN von Leistungsänderungen

Das Ziel der Bearbeitung von Leistungsänderungen ist eine Abgrenzung von vertragskonformen Verdichtungen von Planungsleistungen im Gegensatz zu Leistungsänderungen.
Leistungsänderungen liegen dann vor, wenn das Projektziel geändert wird.

Dies kann freiwillig erfolgen, aber auch unter Zwang von bislang nicht erfassten Projektrisiken oder von übergeordneten Risiken, die Leistungsänderungen erzwingen (beispielsweise Gesetzesänderungen).

Leistungsänderungen werden durch Änderung der Projektziele schlagend, wenn beispielsweise

  • die Quantität oder
  • die Qualität geändert wird,
  • die Projekttermine geändert werden, oder
  • die Kostenziele geändert werden.

Leistungsänderungen können aber auch durch Störungen im Planungsablauf oder im Bauablauf entstehen, wenn beispielsweise Leistungen nicht vertragskonform erbracht werden oder Projektbeteiligte ausfallen oder wechseln.

Das Ziel der Erfassung der Leistungsänderungen (LAE) ist einerseits einen kontrollierten und nachvollziehbaren Ablauf in der Bearbeitung der Leistungsänderungen von der Antragstellung bis zur Freigabe und Abrechnung oder Ablehnung vorzugeben und die Umsetzung dieser Vorgaben auch kontrollieren zu können.

Ebenso sollen die Auswirkungen von Leistungsänderungen erfasst werden.

Dies erfolgt einerseits durch die Erfassung der Kostenauswirkungen im Zuge der Kostenprognosen.

Ebenso werden aber auch die terminlichen Abläufe für das Auftreten und die Abwicklung von Leistungsänderungen erfasst und im Projekt-Terminplan dargestellt.


AUSWIRKUNGEN von Leistungsänderungen

Qualität

Qualität kann gleichbleiben, gehoben oder reduziert werden

Kosten

Kosten können gleichbleiben, gehoben oder reduziert werden.
Kosten können im Zuge der bearbeitung variieren, je nach Bearbeitsungsschritt
Auswirkungen der LAE auf die Kostenprogose in Abstimmung mit dem AG ab Antrag, Prüfung, Vorlage zur Freigabe oder Freigabe druch den AG.
Empfehlung: ab BS 01 (Bearbeitungsschritt 01 „in Bearbeitung“) / Antragstellung ist projektweise in der Projektkoniguration FIRSTBS = 1 einzuengen (vgl. Kapitel Projektspezifische Einstellungen unter Punkt FIRSTBS).
Ohne Änderung in der Projektkonfiguration ist der Standardwert, BS 02 („in Prüfung“)

Termine

Auch bei gleichbleibender Qualität und Kosten können LAE ausschließlich Terminänderungen umfassen, z.B. Forcierung. hat meist auch Kostenauswirkungen. Zwangsweise, wenn Abkehr von wirtschaftlich optimiertem Bauablauf.

leistungsaenderungen.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/02 14:43 von di-koerner-gabriel

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