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zuschlag_planungsstand

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Zuschlag für Planungsstand: NICHT ERFASSTES

In jeder Kostenprognose sollte es zwei getrennt voneinander zu führende Zuschläge für Risiken geben:

Zuschlag für NICHT ERFASSTES, also für die bislang noch NICHT VORGENOMMENE PLANUNGSSCHRITTE.
Dieser Zuschlag nimmt bis zum Planungsende ab und beträgt bei abgeschlossener Planung NULL.
Dieses Risiko ist durch die erforderlichen Planungsleistungen abzudecken.

  • für noch nicht durchgeführte Planungsleistungen sind Qualitäten, Quanitäten und Termine noch abzuklären und haben daher eine höhere Bandbreite in der Kostenauswirkungen.

Zuschlag für NICHT ERFASSBARES, also für das noch bestehende PROJEKTRISIKO.
Dieser Zuschlag nimmt bis zum Projektende ab und beträgt bei abgeschlossener Bauführung NULL.
Dieses Risiko ist wie folgt eingrenzbar bzw auflösbar:

  • Durchführung von Bauteilerkundungen und Sondagen zur Klärung der technischen Risiken
  • Eindeutige Vorgabe der Projekt-Zielsetzungen zur Anklärung von möglichen Nutzerwünschen in der Sphäre des AG
  • Behördenabstimmungen zur Klärung möglicher behördliche Ermessensräume
  • Wirtschaftliche Risiken aus der in der Zukunft liegenden Marktsituation und damit für den Bieterkreis

Kostenauftteilung mit PLANUNGSZUSCHLAG

Erfahrungswerte Büro SIMLINGER

Wir setzen in meinem Büro folgende Zuschläge ein, die sich bei unserer Arbeitsweise bewährt haben.
Bitte übernehmen Sie diese Werte nicht ungeprüft, da sie stark mit der Planungsintensität zusammenhängen!

zuschlag_planungsstand.1580284915.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/02/03 13:22 (Externe Bearbeitung)

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