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Zuschlag für Planungsstand: NICHT ERFASSTES

In jeder Kostenprognose sollte es zwei getrennt voneinander zu führende Zuschläge für Risiken geben:

Zuschlag für NICHT ERFASSTES, also für die bislang noch NICHT VORGENOMMENE PLANUNGSSCHRITTE.
Dieser Zuschlag nimmt bis zum Planungsende ab und beträgt bei abgeschlossener Planung NULL.
Dieses Risiko ist durch die erforderlichen Planungsleistungen abzudecken.

  • für noch nicht durchgeführte Planungsleistungen sind Qualitäten, Quanitäten und Termine noch abzuklären und haben daher eine höhere Bandbreite in der Kostenauswirkungen.

Zuschlag für NICHT ERFASSBARES, also für das noch bestehende PROJEKTRISIKO.
Dieser Zuschlag nimmt bis zum Projektende ab und beträgt bei abgeschlossener Bauführung NULL.
Dieses Risiko ist wie folgt eingrenzbar bzw auflösbar:

  • Durchführung von Bauteilerkundungen und Sondagen zur Klärung der technischen Risiken
  • Eindeutige Vorgabe der Projekt-Zielsetzungen zur Anklärung von möglichen Nutzerwünschen in der Sphäre des AG
  • Behördenabstimmungen zur Klärung möglicher behördliche Ermessensräume
  • Wirtschaftliche Risiken aus der in der Zukunft liegenden Marktsituation und damit für den Bieterkreis

Kostenauftteilung mit PLANUNGSZUSCHLAG


Erfahrungswerte Büro SIMLINGER

Wir setzen in meinem Büro folgende Zuschläge ein, die sich bei unserer Arbeitsweise bewährt haben.
Bitte übernehmen Sie diese Werte nicht ungeprüft, da sie stark mit der Planungsintensität zusammenhängen!

Vorentwurf

Für ein Umbauprojekt, bei dem im Vorentwurf bereits die Baumassnahmen einigermassen bekannt sind, aber noch nicht lagemässig fixiert werden können, nehmen wir als Zuschlag für die nicht erfassten Leistungen ca. 20% an.

Bestehen nur grobe Vorstellungen über beabsichtigte Massnahmen, aber noch wenige Angaben über Quantitäten und Qualitäten, setzen wir ca. 30% bis 40% als Zuschlag an.

Sind im VE bereits Pläne mit Darstellung der Baumassnahmen (Rot-Gelb-Pläne) vorhanden, setzten wir ca 15% als Zuschlag an. Diese Pläne entsprechen aber lt. HIA 2010 inhaltlich bereits den Entwurfsplänen.

Entwurf

Bei einer Verdichtung dieser VE-Pläne zu Entwurfsplänen trachten wir danach, die Entwurfspläne bereits in der Qualität der Einreichpläne zu haben. Hier setzten wir als Zuschlag ca. 10% an.

Wenn wir die Entwurfspläne bereits graphisch auf ca. 80% der Qualität der Ausführungspläne führen können, setzten wir als Zuschlag ca. 10% bis 5% an, differenzieren aber bereits deutlich in den einzelnen Gewerken.
Fliesenleger, Bautischler, Bodenleger, Maler-Anstreicher können hier bereits 0% Zuschlag für nicht erfasste Massnahmen haben, die Maurer-Versetzarbeiten und Verputzarbeiten möglicherweise noch 10%.


BERECHNUNGSMETHODE

Die Zuschläge für „Nicht Erfasstes“ und „Nicht Erfassbares“ werden wie folgt angesetzt:

Aufteilung anhand der ABC-Analyse:

  1. Sämtliche Massen-und Kostenansätze für Gewerke werden grundsätzlich OHNE zahlenmässige Zuschläge zu den errechneten Werten erfasst, um die Nachvollziehbarkeit zu erhalten.
  2. Dazu wird in jedem Gewerk individuell der Ansatz der „Nicht erfassten Massnahmen“ mit einem prozentuellen Zuschlag versehen.
  3. Dieser nimmt bei Vorliegen genauerer Berechnungen nachvollziehbar (Datum, Reduktion) ab.

Bei den Kostenstellen eines Projektes werden die zu erwartenden Gewerke angeführt.
Soweit bekannt und ermittelbar (technisch oder zeitlich) werden dort die Elemente und damit die Kosten erfasst.
Ebenso wird in der Kostenstelle „RESERVE“ ein Zuschlag für „Nicht Erfasstes“ für all jene Gewerke ermittelt, die noch nicht erfasst oder noch nicht berechnet werden konnten.
Dieser Zuschlag für „Nicht Erfasstes“ nimmt nachvollziehbar bei Vorliegen besserer Planungsgrundlagen ab.

Der Zuschlag für das PROJEKTRISIKO wird ebenso in der Kostenstelle „RESERVE“ für „Nicht Erfassbares“ angesetzt.

Dieser Zuschlag für „Nicht Erfassbares“ nimmt nachvollziehbar bei Vorliegen besserer Projektkenntnis (=Bauablauf) ab


Mathematischer Rechenansatz

Ein durch eine Berechnung ermittelt Ansatz wird üblicherweise als Anteil an der Gesamtleistung angegeben.
Das heisst also, eine erfasste Leistung von zwei Drittel bedeutet noch ein Drittel nicht erfassten Leistung.
Dieses eine Drittel ist also als Zuschlag 50 % der bereits erfassten Leistung in Ansatz zu bringen.

Die Berechnung erfolgt nach folgenden Formeln:
A = Erfasste Anteil in Prozent
B = noch nicht erfasste Anteil in Prozent
A + B = 100% die Anteile A und B stellen die Gesamtleistung dar
B = 100% - A
f = B / A Faktor f, mit dem A zu multiplizieren ist, um die Gesamtmenge zu erhalten.

zuschlag_planungsstand.txt · Zuletzt geändert: 2021/05/02 09:40 von arch-simlinger

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