Bauschadensrechnungen
Einen Sonderfall bei der Rechnungserfassung stellen Bauschadensrechnungen dar.
Wie bei allen Rechnungen muss vor einer Rechnungserfassung in Valerio zunächst einmal ein Auftrag vorhanden sein bzw. angelegt werden. Legen Sie also zunächst einen neuen Auftrag an.
Hinweis: Wenn Sie die Vorlage der Kostengliederung nach ÖNORM B 1801 (Hochbau B 1801-1:2021) verwenden, so sind dort die Kostenstellen S1 bis S3 für Bauschadenrechnung vorgesehen. Diese Kostenstellen werden bei der Ermittlung der Kosten Prognose nicht berücksichtigt und damit führen Bauschadensrechnungen, die diesen Kostenstellen zugeordnet sind, nicht zu einer Erhöhung der Prognose.
Nun können Sie die Bauschadensrechnung erfassen. Beim Anlegen bzw. Bearbeiten der Rechnung wählen Sie als Rechnungsart am besten Regierechnung oder Kleinrechnung aus. Wichtig ist, dass Sie im Bereich Zuordnungen ein Häkchen im Feld „als Abzug für“ setzen müssen. Danach klicken Sie auf den Dropdown Knopf in der Zeile nebenan. Nun öffnet sich ein Fenster mit allen erfassten Aufträgen. Diesen können Sie nun Abzüge auf Grund der vorliegenden Bauschadensrechnung zuweisen. Die Ermittlung des Anteils der auf der Baustelle tätigen Firmen an der Bauschadensrechnung, vor allem bei Kommunalschäden, müssen Sie zuvor selbst ermitteln (z.B. mit einer Excel-Tabelle). In Valerio können Sie dann die jeweiligen Beträge den jeweiligen Firmen (bzw. deren Aufträgen) zuweisen. Achtung: Die Beträge für die Abzüge sind Brutto, also inkl. USt einzugeben!
Dies führt dazu, dass beginnend mit der nächsten Rechnung für einen Auftrag, dem Abzug zugewiesen wurde (in den Beispielen auf den Screenshots auf dieser Seite ist dies der Auftrag Nr „3901 TRB“) solange automatisch von Valerio ein Abzug von dieser und den folgenden Rechnungen gemacht wird, bis der zugewiesene Anteil der Bauschadensrechnung vollständig erreicht wurde. Dies funktioniert bei Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen. Regierechnung müssen noch manuell bearbeitet werden.
Wenn Sie ein Zahlungsfreigabeformular bzw. eine Zahlungsvidierung ausdrucken, sehen Sie auf diesem Ausdruck den Abzug vermerkt.