lae-ziele
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| - | ====== ZIEL für die Erfassung von Leistungsänderungen ====== | ||
| - | Solange bei einem Projekt **alles glatt läuft**, also die Projektziele erreicht werden, ist ein möglicher Anteil von **Leistungsänderungen** meist **unerheblich**. | ||
| - | Wenn bei der Projektabwicklung die Projektziele allerdings nur mit **Problemen** oder **Konflikten** erreicht werden können (oder auch nicht erreicht werden können), beginnt die **Ursachenforschung** und meist auch die **Suche nach Schuldigen.** | ||
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| - | In den meisten Fällen führen **Kostenüberschreitungen** und **Terminüberschreitungen** zu erheblichen **Konflikten** zwischen den **Projektbeteiligten**. | ||
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| - | Zur Aufarbeitung von Konflikten aber auch zur Früherkennung und Vermeidung von Problemen ist daher eine möglichst transparente Abgrenzung zwischen Vertragsversäumnissen und Leistungsänderungen vorzunehmen. | ||
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| - | Eine präzise Handhabung von Leistungsänderungen ermöglicht einer begleitenden Kontrolle oder auch einem Gerichtsgutachter in der Nachbetrachtung nicht nur Art und Umfang von Leistungsänderungen festzustellen, | ||
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| - | Dadurch wiederum können die möglichen Entscheidungsgrundlagen nachvollzogen werden und in den meisten Fällen auch die Ursachen von Projektabweichungen und den damit verbundenen Konflikten erkannt werden. | ||
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| - | Das Ziel der Handhabung der Leistungsänderungen ist also nicht nur eine präzise Ablaufplanung für die Abgrenzung von Leistungsänderungen zu vertraglich vorgesehenen Leistungsfortschreibungen, | ||
lae-ziele.1610117267.txt.gz · Zuletzt geändert: von arch-simlinger
