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ZIEL für die Erfassung von Leistungsänderungen

Solange bei einem Projekt alles glatt läuft, also die Projektziele erreicht werden, ist ein möglicher Anteil von Leistungsänderungen meist unerheblich.

Wenn bei der Projektabwicklung die Projektziele allerdings nur mit Problemen oder Konflikten erreicht werden können (oder auch nicht erreicht werden können), beginnt die Ursachenforschung und meist auch die Suche nach Schuldigen.

In den meisten Fällen führen Kostenüberschreitungen und Terminüberschreitungen zu erheblichen Konflikten zwischen den Projektbeteiligten.

Zur Aufarbeitung von Konflikten aber auch zur Früherkennung und Vermeidung von Problemen ist daher eine möglichst transparente Abgrenzung zwischen Vertragsversäumnissen und Leistungsänderungen vorzunehmen.

Eine präzise Handhabung von Leistungsänderungen ermöglicht einer begleitenden Kontrolle oder auch einem Gerichtsgutachter in der Nachbetrachtung nicht nur Art und Umfang von Leistungsänderungen festzustellen, sondern auch deren Auswirkungen und Zeitpunkt im Projektablauf.

Dadurch wiederum können die möglichen Entscheidungsgrundlagen nachvollzogen werden und in den meisten Fällen auch die Ursachen von Projektabweichungen und den damit verbundenen Konflikten erkannt werden.

Das Ziel der Handhabung der Leistungsänderungen ist also nicht nur eine präzise Ablaufplanung für die Abgrenzung von Leistungsänderungen zu vertraglich vorgesehenen Leistungsfortschreibungen, sondern auch die nachvollziehbare Bearbeitung von Leistungsänderungen von deren Antragstellung, Prüfung, Vorlage an den Auftraggeber und dessen Entscheidung zu Durchführung oder Ablehnung einer Leistungsänderung.

lae-ziele.1610117267.txt.gz · Zuletzt geändert: von arch-simlinger

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