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bauschadensrechnungen

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 Wie bei allen Rechnungen muss vor einer Rechnungserfassung in Valerio zunächst einmal ein Auftrag vorhanden sein bzw. angelegt werden. Legen Sie also zunächst einen neuen **Auftrag** an. Wie bei allen Rechnungen muss vor einer Rechnungserfassung in Valerio zunächst einmal ein Auftrag vorhanden sein bzw. angelegt werden. Legen Sie also zunächst einen neuen **Auftrag** an.
  
-{{:bauschaden-auftrag.png?400|}}+{{:bauschaden-auftrag.png?600|}}
  
 //Hinweis:// Wenn Sie die Vorlage der Kostengliederung nach **ÖNORM B 1801** (Hochbau B 1801-1:2021) verwenden, so sind dort die **Kostenstellen S1 bis S3 für Bauschadenrechnung** vorgesehen. Diese Kostenstellen werden bei der Ermittlung der Kosten Prognose nicht berücksichtigt und damit führen Bauschadensrechnungen, die diesen Kostenstellen zugeordnet sind, nicht zu einer Erhöhung der Prognose. //Hinweis:// Wenn Sie die Vorlage der Kostengliederung nach **ÖNORM B 1801** (Hochbau B 1801-1:2021) verwenden, so sind dort die **Kostenstellen S1 bis S3 für Bauschadenrechnung** vorgesehen. Diese Kostenstellen werden bei der Ermittlung der Kosten Prognose nicht berücksichtigt und damit führen Bauschadensrechnungen, die diesen Kostenstellen zugeordnet sind, nicht zu einer Erhöhung der Prognose.
  
-{{:bauschaden-kostenstellen.png?400|}}+{{:bauschaden-kostenstellen.png?600|}}
  
-Nun können Sie die Bauschadensrechnung erfassen. Beim Anlegen bzw. Bearbeiten der Rechnung wählen Sie als Rechnungsart am besten **Regierechnung oder Kleinrechnung** aus. Wichtig ist, dass Sie im Bereich Zuordnungen ein Häkchen im Feld "als Abzug für" setzen müssen. Danach klicken Sie auf den Dropdown Knopf in der Zeile nebenan. Nun öffnet sich ein Fenster mit allen erfassten Aufträgen. Diesen können Sie nun Abzüge auf Grund der vorliegenden Bauschadensrechnung zuweisen. Die Ermittlung des Anteils der auf der Baustelle tätigen Firmen an der Bauschadensrechnung, vor allem bei Kommunalschäden, müssen Sie zuvor selbst ermitteln (z.B. mit einer Excel-Tabelle). In Valerio können Sie dann die jeweiligen Beträgen den jeweiligen Firmen (bzw. deren Aufträgen) zuweisen. //Achtung//: Die Beträge für die __Abzuge sind Brutto__, also inkl. USt einzugeben!+Nun können Sie die Bauschadensrechnung erfassen. Beim Anlegen bzw. Bearbeiten der Rechnung wählen Sie als Rechnungsart am besten **Regierechnung oder Kleinrechnung** aus. Wichtig ist, dass Sie im Bereich Zuordnungen ein **Häkchen** im Feld **"als Abzug für"** setzen müssen. Danach klicken Sie auf den Dropdown Knopf in der Zeile nebenan. Nun öffnet sich ein Fenster mit allen erfassten Aufträgen. Diesen können Sie nun **Abzüge** auf Grund der vorliegenden Bauschadensrechnung **zuweisen**. Die Ermittlung des Anteils der auf der Baustelle tätigen Firmen an der Bauschadensrechnung, vor allem bei Kommunalschäden, müssen Sie zuvor selbst ermitteln (z.B. mit einer Excel-Tabelle). In Valerio können Sie dann die jeweiligen Beträge den jeweiligen Firmen (bzw. deren Aufträgen) zuweisen. //Achtung//: Die Beträge für die **__Abzüge sind Brutto__**, also inkl. USt einzugeben!
  
-{{:bauschaden-rechnung.png?400|}}+{{:bauschaden-rechnung.png?direct&600|Zum Vergrößern bitte klicken}}
  
-Dies führt dazu, dass beginnend mit der nächsten Rechnung für einen Auftrag, dem Abzug zugewiesen wurde (in den Beispielen auf den Screenshots auf dieser Seite ist der Auftrag Nr "3901 TRV") solange automatisch von Valerio ein Abzug von diser und den folgenden Rechnungen gemacht wird, bis der zugewiesene Anteil der Bauschadensrechnung vollständig erreicht wurde. Dies funktioniert bei Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen. Regierechnung müssen noch manuell bearbeitet werden.+Dies führt dazu, dass beginnend mit der nächsten Rechnung für einen Auftrag, dem Abzug zugewiesen wurde (in den Beispielen auf den Screenshots auf dieser Seite ist dies der Auftrag Nr "3901 TRB") solange **automatisch** von Valerio ein **Abzug** von dieser und den folgenden Rechnungen gemacht wird, bis der **zugewiesene Anteil** der Bauschadensrechnung **vollständig erreicht** wurde. Dies funktioniert bei Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen. Regierechnung müssen noch manuell bearbeitet werden.
  
-{{:bauschaden-rechnung-abzug2.png?400|}}+{{:bauschaden-rechnung-abzug2.png?direct&600|Zum Vergrößern bitte klicken}}
  
-Wenn Sie ein Zahlungsfreigabeformular bzw. eine Zahlungsvidierung ausdrucken, sehen Sie auf diesem Ausdruck den Abzug vermerkt.+Wenn Sie ein **Zahlungsfreigabeformular** bzw. eine **Zahlungsvidierung** ausdrucken, sehen Sie auf diesem Ausdruck den **Abzug vermerkt**.
  
-{{:bauschaden-rechnung-abzug3.png?400|}}+{{:bauschaden-rechnung-abzug3.png?direct&600|Zum Vergrößern bitte klicken}}
  
  
bauschadensrechnungen.1635936413.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/11/03 10:46 von etzenberger-eva

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