Inhaltsverzeichnis
Erfassung von Mitarbeiterinnen
Ordnen Sie Ihrem Unternehmen Mitarbeiterinnen zu
Erfassung der Stammdaten
Erfassung der Gehälter und Honorare
Legen Sie für Ihre Mitarbeiterinnen die Gehaltskosten Ihres Unternehmens für Angestellte Mitarbeiterinnen oder die Honorarsätze für Freie Dienstnehmerinnen fest.
Sie benötigen diese Angaben für die Erfassung ihrer Selbstkosten.
Für Selbstständige und Freie Dienstnehmerinnen geben Sie die Dienstgeber-Kosten einschließlich der Dienstgeber-Sozialabgaben für jede verrechenbare Leistungsstunde ein.
Für Angestellte geben Sie die im Dienstvertrag vorgesehene Jahres-Stundenleistung und das Jahresbruttogehalt der Mitarbeiterin ein. Dies beinhaltet auch die Kosten für Feiertage, Urlaub, Krankenstände und Dienstfreistellungen gemäß gesetzlicher Grundlagen.
Diese Stunden Kategorien sind in der Zeiterfassung der Angestellten ebenfalls zu erfassen.