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ZIEL von Leistungsänderungen
Das Ziel der Bearbeitung von Leistungsänderungen ist eine Abgrenzung von vertragskonformen Verdichtungen vom Planungsleistungen im Gegensatz zu Leistungsänderungen.
Leistungsänderungen liegen dann vor, wenn das Projektziel geändert wird.
Dies kann freiwillig erfolgen, aber auch unter Zwang von bislang nicht erfassten Projektrisiken oder von übergeordneten Risiken, die Leistungsänderungen erzwingen (beispielsweise Gesetzesänderungen).
Leistungsänderungen werden durch Änderung der Projektziele schlagend, wenn beispielsweise
- die Quantität oder
- die Qualität geändert wird,
- die Projekttermine geändert werden, oder
- die Kostenziele geändert werden.
Leistungsänderungen können aber auch durch Störungen im Planungsablauf oder im Bauablauf entstehen, wenn beispielsweise Leistungen nicht vertragskonform erbracht werden oder Projektbeteiligte ausfallen oder wechseln.
Das Ziel der Erfassung der Leistungsänderungen (LAE) ist einerseits einen kontrollierten und nachvollziehbaren Ablauf in der Bearbeitung der Leistungsänderungen von der Antragstellung bis zur Freigabe und Abrechnung oder Ablehnung vorzugeben und die Umsetzung dieser Vorgaben auch kontrollieren zu können.
Ebenso sollen die Auswirkungen von Leistungsänderungen erfasst werden.
Dies erfolgt einerseits durch die Erfassung der Kostenauswirkungen im Zuge der Kostenprognosen.
Ebenso werden aber auch die terminlichen Abläufe für das Auftreten und die Abwicklung von Leistungsänderungen erfasst und im Projekt-Terminplan dargestellt.
