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ZIEL von Leistungsänderungen

Das Ziel der Bearbeitung von Leistungsänderungen ist eine Abgrenzung von vertragskonformen Verdichtungen vom Planungsleistungen zu Leistungsänderungen. Leistungsänderungen liegen dann vor, wenn das Projektziel geändert wird.

Dies kann freiwillig erfolgen, aber auch unter Zwang von bislang nicht erfassten Projektrisiken oder von übergeordneten Risiken, die Leistungsänderungen erzwingen (beispielsweise Gesetzesänderungen).

Leistungsänderungen werden durch Änderung der Projektziele schlagend, wenn beispielsweise

  • die Quantität oder die Qualität geändert wird,
  • die Projekttermine geändert werden, oder
  • die Kostenziele geändert werden.
lae-grundlagen.1610105965.txt.gz · Zuletzt geändert: von arch-simlinger

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