Einbindung von Leistungsänderungen in die Kostenprognose

In Valerio ist den projektspezifischen Einstellungen festzulegen, ab welchem Bearbeitungsschritt, Leistungsänderungen die Kostenprognose beeinflussen (oder eben nicht beeinflussen). In den projektspezifischen Einstellungen ist dies in der Option „KOS/FIRSTKOSBS“ einzustellen (vgl. Projektspezifische Einstellungen).

Hinweis: Die Legende in der Druckformular-Vorlage für LAE-Ausdrucke (vgl. Ausdruck von LAE) ändert sich damit aber nicht automatisch, dies müssen Sie dann noch manuell vornehmen (vgl. DRUCKFORMULARE bearbeiten).

Einbindung in die Kostenprognose

Mit dem Anlegen eines Leistungsänderungsteiles legt Valerio in der betreffenden Kostenstellen/Budgetbereich einen geplanten Auftrag an. Die Bezeichnung des geplanten Auftrags ist bereits im LAE Teil festzulegen.

Beispiel: Leistungsänderungsteil und letzter Bearbeitungsschritt
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Beispiel: So sieht der geplante Auftrag im Fenster Kostenänderungen aus



Sobald ein Bearbeitungsschritt einen Status erhält, der in der Kostenprognose zu berücksichtigen ist (vgl. oberhalb), wird dieser Betrag in den geplanten Auftrag übernommen und somit bei der Kostenprognose berücksichtigt.
Wie bei allen geplanten Aufträgen, werden diese in nur solange in der Kostenprognose berücksichtigt, solange sie nicht durch einen Auftrag kompensiert wurden (vgl. Geplante Aufträge). Dies gilt natürlich auch für geplante LAE Aufträge.

Hinweis: Wenn Sie mit einem Auftrag einen geplanten LAE-Auftrag kompensieren, vergessen Sie nicht bei der entsprechenden LAE einen neuen Bearbeitungsschritt anzufügen, der dann den Status „08 Beauftragt und kompensiert“ erhält.

Hinweis: Nachdem Sie eine Rechnung freigegeben haben, die eine LAE oder auch nur einen Teil einer LAE betreffen, legen Sie für die betroffene LAE einen neuen Bearbeitungsschritt an, der dann den Status „09 In Abrechnung“ erhält. Beim Betrag geben Sie nur jenen voraussichtlichen Endbetrag an, der die LAE betrifft (nicht den ganzen Rechnungsbetrag). Mitunter müssen Sie den Anteil der LAE an der Rechnung abschätzen, da der LAE Anteil bei vielen Rechnungen nicht extra ausgewiesen wird. Bei einer Teilrechnung nehmen Sie bitte nicht den Betrag der Teilrechnung, sondern den voraussichtlichen Endbetrag, der die LAE betreffen wird.