Für Kostenstrukturen gibt es Standards, wie z.B, die ÖNORM B 1801-1 oder die DIN 276.
Die meisten Projekte verfassen wir nach der in Österreich üblichen Norm für Kostengliederungen, der ÖNORM B 1801-1.
Zu dieser Norm für Kostengliederung gibt es unter folgenden Link eine„Leseanleitung“ für Auftraggeber.
Kostenkontrolle Leseanleitung für AG
In den allermeisten Fällen ist es notwendig die Standards auf das eigene Projekt anzupassen, dies gilt vor allem bei größeren Projekten.
Viele Auftraggeber haben auch eigene Standards, die von Normen abweichen.
In VALERIO + GKS können vorgefertigte Standards verwendet werden, aber auch eigene Vorlagen erstellt werden.
Bereits beim Anlegen des Projektes ist die gewünschte Struktur anzugeben!
Die Gliederung und Nomenklatur orientiert sich dabei an der ÖNORM B 1801-1 in der geltenden Fassung.
Zur besseren Lesbarkeit der Kostenbereiche haben wir die Schreibweise in den Vorlagen abgeändert.
Die normgemässe Bezeichnung von 4.H28 haben wir z.B in 4H.28 geändert.
Hier geht es zur Berechnungsmethode von Kostenprognosen
Unabhängig von den Summenbildungen kann jede Kostenstelle einer Kostengruppe lt. ÖNORM B 1801 zugeordnet werden.
Diese Zuordnung ist eine inhaltliche Zuordnung die vom Programm nicht vorgenommen werden kann.
Zusammenhängende Kosten werden in Kostenbereiche gegliedert. Folgende Bereiche sind vorgesehen:
0: Grund
1: Aufschließung
2: Bauwerk – Rohbau
3: Bauwerk – Technik
4: Bauwerk – Ausbau
5: Einrichtung
6: Außenanlagen
7: Honorare
8: Nebenkosten
9: Reserven
Kostenbereiche werden zu Gruppierungen zusammengefasst:
Die Kostenbereiche 2+3+4 = Bauwerkskosten
Die Kostenbereiche 1+2+3+4+5+6 = Baukosten
Die Kostenbereiche 1+2+3+4+5+6+7+8+9 = Errichtungskosten
Die Kostenbereiche 0+1+2+3+4+5+6+7+8+9 = Gesamtkosten
Bei der weiteren Unterteilung der Kosten unterscheidet man folgender Weise:
1. Planungorientierter Kostengliederung
2. Ausführungsorientierter Kostengliederung
Wir führen in unserem Büro eine durchgängige Kostenkontrolle von der Kostenschätzung bis zur Kostenfeststellung durch.
Die Gliederung orientiert sich dabei an die ÖNORM B 1801-1.
Es ist aber auch jede andere gewünschte Gliederung anwendbar.
Hier geht es zur Berechnungsmethode von Kostenprognosen
Das Ziel unserer Kostenkontrolle ist die Darstellung einer nachvollziehbaren Kostenentwicklung von einem „genehmigten Budget“ bis zur „Abrechnung“.
Als „Genehmigtes Budget“ ziehen wir meist die vom AG freigegebene Kostenberechnung des genehmigten Entwurfs heran, die Kostenschätzung des Vorentwurfs hat meist noch zu wenig Aussagekraft für eine gezielte Kostenkontrolle als Grundlage der Projektsteuerung.
Die „Abrechnung“ beinhaltet nur jene Aufträge, die mit einer Schlussrechnung abgeschlossen sind, und daher bereits Teil der Kostenfeststellung im Sinne der ÖNORM B 1801-1 sind.
In einer Vorschau fliesen alle Informationen vom genehmigten Budget bis zur Kostenfeststellung in die Prognose hinein.
Sämtliche Daten sind in Datenbanken erfasst, nicht in einer Tabellenkalkulation (Excel).
Die Daten werden zeilenweise in den Kostenstellen erfasst.
Die Gliederung der Daten ist hierarchisch und basiert auf einer Baumstruktur. In dieser Struktur befinden sich die Summen in den Kopfzeilen, hierbei addieren sich die Beträge kumulativ von unten nach Oben in der Baumstruktur.
Abbildung einer Beispielhaften Baumstruktur.
2.1.H ist also die Summe aller Kostenstellen von 2.1.H.00 bis 2.1.H.99 (=Kostenbereich lt. ÖNORM B 1801-1)
2.1 ist die Summe aller Bereiche 2.1.H (Hochbau), 2.1.T (Haustechnik), 2.1.X (Möblierung). (= Fach- od. Arbeitsbereiche)
2 ist die Summe aller Bereiche 2.1 (Stiege 1), 2.2 (Stiege 2), etc. (=Lose, Bauteile)
Hellblau gekennzeichnete Zeilen in der Tabelle bilden die Summen eines zusammenhängenden Kostenbereichs.
Die Benennung dieser Kostenbereiche orientiert sich soweit möglich an der Nomenklatur der ÖNORM B 1801-1.
Allerdings reichen die Möglichkeiten der ÖNORM meist nicht aus, sodass die Kostengruppen 5 bis 9 manchmal auch Bauteilen zugordnet werden müssen.
Dies trifft in verstärktem Maße zu wenn noch unterschiedliche Kostenträger zu berücksichtigen sind.
1: Bauteil Michaelertrakt
1H: Michaelertrakt, Hochbau dafür (Abgrenzung 1T für Haustechnik)
1HB: Michaelertrakt, Hochbau , Kostentragung BHÖ,
1HS: Kostentragung Spanische Hofreitschule
. . . . .
4: Bauteil Fassadensanierung der Stallburg
4H: Fassade Stallburg, Hochbau
4HB: Kostentragung BHÖ
Die Zuordnung gemäss inhaltlicher Gliederung gemäss ÖNORM B 1801-1 weicht daher von der Nomenklatur der Kostenstellen meistens ab.
In der Kostenberechnung und der Kostenkontrolle werden alle Spaltenwerte in die jeweils höhere Hierarchiestufe aufsummiert.
Für jeden Auftrag ist die Summenbildung auch horizontal in derselben Zeile nachvollziehbar.
Da für die Berechnung der Prognose aber je nach Berechnungsregel (1 bis 8) entweder der Auftragsstand, Mehr/Minderkosten, die anerkannte Leistung oder die Schlussrechnung herangezogen werden, führt in der Summenzeile der Kostenkontrolle eine Addition der Summen NICHT mehr zur insgesamt ermittelten Prognose.
Der Wert der Prognose in der Summenzeile lässt sich deshalb nicht durch eine Summenbildung der Werte der Summenzeilen für „Noch zu vergebenden Leistungen“, Auftragsstand und Mehr/Minderkosten ermitteln, da mit laufender Abrechnung immer mehr Schlussrechnungen und Anerkannte Leistungen für die Prognose an Bedeutung gewinnen und daher die zugehörigen Auftragswerte übersteuert werden.
Bei der Kostenfeststellung werden die Auftragswerte sowie allenfalls vorhandenen Mehr/Minderkosten überhaupt nicht mehr berücksichtigt, da diese Werte durch jene der Schlussrechnungen ersetzt und in der Prognose berücksichtigt werden.
Hier geht es zur Berechnungsmethode von Kostenprognosen
Sämtliche Kostenbereiche werden auch den Kostengruppen lt. B 1801-1 zugeordnet und am Schluss jeder Kostenkontrolle als Übersicht ausgegeben.
Hier geht es zur Berechnungsmethode von Kostenprognosen
Es gibt auch ein Tutorial-Video tum Thema Kostenstruktur in Valerio anlegen und bearbeiten.